SW-Ansicht

Rettungsdienst

Notruf 112

Feuerwehr Waltrop

Große Geist 14
45731 Waltrop
Nordrhein-Westfalen
Telefon: 02309-97060, Fax: 02309-970650

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Auszug Rettungsdienstsatzung

Die Stadt Waltrop betreibt gemäß § 6 RettG eine Rettungswache in eigener Trägerschaft. Die Rettungswache mit den ihr obliegenden gesetzlichen Aufgaben ist als öffentliche Einrichtung bei der Feuerwehr angesiedelt.

Die nach dem Rettungsgesetz obliegenden Aufgaben werden von der Feuerwehr mit Krankenkraftwagen - Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), Rettungstransportwagen (RTW), Krankentransportwagen (KTW) und sonstigen geeigneten Fahrzeugen–wahrgenommen.

In der Stadt Waltrop stehen in der Zeit von Montag bis Freitag von 17:00 Uhr bis 7:30 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nur die Ressourcen des Rettungstransportwesens zur Verfügung; daher werden in dieser Zeit die für den RTW geltenden Gebühren erhoben.

Darüber hinaus ist es Aufgabe der Rettungswache, den Transport von Blutkonserven, Transplantaten, Medikamenten und Untersuchungsmaterial durchzuführen.

Die Rettungswache nimmt ihre Einsatzaufgaben in dem im Bedarfsplan beschriebenen Bereich wahr. Auf Anweisung der Leitstelle führt die Rettungswache auch Einsätze außerhalb ihres Bereiches durch.

Die Stadt Waltrop kann gem. § 13 RettG durch Vereinbarung die Durchführung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 RettG auf Dritte übertragen. Auch für diesen Fall findet dievorliegende Satzung Anwendung.