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Behindertenbeirat der Stadt Waltrop

Der Behindertenbeirat steht dafür, dass das Zusammenleben in der Stadt Waltrop menschenfreundlich, behindertengerecht und in Würde für alle Bürgerinnen und Bürger gestaltet werden kann. Er wacht darüber, dass insbesondere für Menschen mit Behinderungen selbstverständliche Teilhabe, Gleichstellung und selbstbestimmte Lebensführung gewährleistet sind.Er zeigt auf, wo diesbezügliche Mängel und Schwachstellen im Gemeinwesen sind und wirkt darauf hin, dass diese beseitigt werden.

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Deshalb zeigt der Behindertenbeirat auf, wo Barrieren im Alltag entstehen und sorgt dafür, sie zu vermeiden. Sind sie nicht vermeidbar, zeigt er Wege, ihre Folgen so weit wie möglich abzumildern und Nachteile auszugleichen.

Der Behindertenbeirat weist auf berechtigte Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen hin und entwickelt in diesem Sinne Initiativen. Diese Ziele erreicht der Behindertenbeirat durch Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung in den Fachausschüssen des Rates der Stadt Waltrop

Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit. Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Beiräten, Gremien und Arbeitsgemeinschaften. Anstöße zur Erarbeitung von Teilhabeplänen zur Sicherstellung gleichberechtigter Zugänge zu Bildung, Einrichtungen, Diensten, Kommunikation und Information, Transport.

Der Behindertenbeirat setzt sich zusammen aus:

1. aus 8 stimmberechtigten Mitgliedern, davon: a) 4 Betroffene, jeweils eine(r) aus dem Bereich: Geistige Behinderung, Körperliche, motorische Behinderung, Sinnesbehinderung und Psychische Behinderung. b) 2 Vertreter der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (Lebenshilfe Waltrop e.V., Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen e. V., Caritasverband Marl e.V., Vestische Caritas Kliniken GmbH Waltrop), c)1 Vertreter der Behindertenverbände (Sozialverband VdK Deutschland e. V. Ortsverband Waltrop, Sozialverband Deutschland e.V. SoVD), d) 1 Vertreter der in Waltrop vertretenen (oder der Waltroper) Selbsthilfegruppen.

2. Beratenden Mitgliedern: a) Je 1 Vertreter aus den im Rat vertretenen Fraktionen. Sollten mehr oder weniger als 5 Fraktionen im Rat der Stadt Waltrop vertreten sein, wird die Zahl der beratenden Mitglieder entsprechend angepasst. Als Fraktion gilt ein Zusammenschluss von mindestens zwei Ratsmitgliedern im Sinne des § 56 Abs. 1 GO NRW. b) Die Vertreter/ innen der Verwaltung nehmen beratend an den Sitzungen teil.

3. Stellvertretung: Für alle Mitglieder des Beirates werden Stellvertreter/ innen ernannt.Die Vertreter der Ratsmitglieder können sachkundige Personen mit Erstwohnsitz in Waltrop sein.

Auszug aus Satzung vom 21.03.2013

 

Vorsitz und Vorstand:

  • Vorsitzende
  • Frau Veronika Schröder- Norosinski
  • Stellvertreter
  • Herr Uwe Kobs

 

Publikation:

Eine Gesellschaft für alle : NRW inklusiv