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Organisation

Wahl des Seniorenbeirates 2015

Der Rat der Stadt Waltrop hat sich in seiner Sitzung am 09.09.2014 einstimmig für die Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit des Seniorenbeirates der Stadt Waltrop ausgesprochen. Erstmalig wurde der Seniorenbeirat im Jahre 2005 eingerichtet. Er muß nach der am 25.11.2014 vom Rat beschlossenen neuen Wahlordnung spätestens 6 Monate nach einer Kommunalwahl neu gewählt werden. Für den neuen Seniorenbeirat der aktuellen Legislaturperiode 2014 - 2020 sieht die Wahlordnung allerdings eine Ausnahme vor: die Wahlversammlung findet innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der neuen Wahlordnung statt, und zwar am 12. Februar 2015 im großen Sitzungssaal des Rathauses.

Hierzu lädt die Bürgermeisterin alle interessierten Waltroper Bürgerinnen und Bürger ein und ruft zugleich die aktiven und erfahrenen Waltroper Seniorinnen und Senioren auf, sich als Kandidatinnen und Kandidaten für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung zu stellen.  

Wie setzt sich der Seniorenbeirat zusammen und wie wird er gewählt?

Die Beiratswahl ist eine Kombination aus Delegiertenwahl und sogenannter Zufallsauswahl. In jedem dieser Verfahren werden jeweils 5 stimmberechtigte Mitglieder gewählt. Ferner gehören als nicht stimmberechtigte Mitglieder je ein(e) Vertreter/-in der im Rat der Stadt Waltrop vertretenen Fraktionen an. Der Seniorenbeirat setzt sich somit aus 10 stimmberechtigten und 6 nicht stimmberechtigten Mitgliedern zusammen.

Für die Delegiertenwahl hat die Bürgermeisterin bereits die in der Wahlordnung namentlich festgelegten Waltroper Vereine, Verbände und Institutionen sowie die Interessengemeinschaft der drei Waltroper Seniorenheime angeschrieben und gebeten, ihre Delegierten und Kandidatinnen/Kandidaten zu benennen bzw. vorzuschlagen.

Daneben sind aber auch Waltroper Vereine, Verbände und Institutionen, die nicht in der Wahlordnung aufgeführt oder über einen Dachverband vertreten sind, aufgerufen, an der Delegiertenwahl teilzunehmen.Diese müssen ebenfalls bis zum 22.01.2015 ihre Delegierten und Kandidatinnen/Kandidaten auf den einheitlichen Vordrucken benennen.

Die Stadt Waltrop sucht nunmehr für die ebenfalls am 12.02.2015 stattfindende Zufallsauswahl Bürgerinnen und Bürger, die sich gerne im kommenden Seniorenbeirat aktiv engagieren und für diese verantwortungsvolle Tätigkeit kandidieren möchten.  

Für die Zufallsauswahl können nach den Regeln der Wahlordnung vorgeschlagen werden und kandidieren:

  • wer Deutsche/r im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder im Besitz einer  Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft mit gesichertem Aufenthaltsstatus ist,
  • am 1. des Monats, in dem die Wahlversammlung stattfindet, das 55. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Waltrop gemeldet und
  • nicht nach § 8 Kommunalwahlgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
  • Waltroper Bürgerinnen und Bürgerinnen, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind, müssen zusätzlich zu den v. g. Voraussetzungen über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen.

Wie erfolgt die Anmeldung als Kandidatin/Kandidat zur Zufallsauswahl?

Wie können die nicht in der Wahlordnung namentlich aufgeführten Waltroper Vereine, Verbände und Organisationen an der Delegiertenwahl teilnehmen?

Für die Anmeldung zur Zufallsauswahl und Benennung der Delegierten und Kandidaten für die Delegiertenwahl wurden einfache Vordrucke vorbereitet, die ab sofort telefonisch bei Herrn Marcel Mittelbach, Haus der VHS, Ziegeleistr. 14, Raum 16 (Tel. 02309/962673) schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich/telefonisch während der üblichen Sprechzeiten angefordert werden kann. Die Vordrucke liegen außerdem im Bürgerbüro an der Information zur Abholung bereit und können zudem auf der Internetseite der Stadt Waltrop (www.waltrop.de) problemlos heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Bis wann und wo muß der Anmeldevordruck zurückgegeben werden?

Der ausgefüllte und eigenhändig unterzeichnete Vordruck muß bis spätestens zum 22 Januar 2015 zurückgegeben werden. Er kann entweder per Post oder Fax (für den rechtzeitigen Eingang gilt das Datum des Posteingangs bei der Stadt Waltrop) zurückgesandt oder auch persönlich bei den v. g. Ansprechpartnern und Dienststellen während der üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden. Eine Rückgabe per E-Mail oder als Dateianhang ist allerdings nicht möglich!

An wen und wie können sich Interessierte bei Rückfragen wenden?

Für alle weiteren Fragen oder nähere Informationen rund um den Seniorenbeirat und zur Beiratswahl stehen bei Bedarf Herr Mittelbach (Telefon und Zimmer Nr. wie vorstehend, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder Herr Schauff (Telefon und Zimmer Nr. wie vorstehend, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gerne zur Verfügung.

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Waltrop, 08.12.2014

Dez. 2.2-Soz/Schau./Die.

 

September 2016

Stadt Waltrop
Postfach 120
45722 Waltrop 

Michael Riethmann                                                             

Leiter der Fachgruppe Soziales und Senioren
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Michael Riethmann